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   BGH, 30.04.1952 - II ZR 301/51   

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https://dejure.org/1952,1238
BGH, 30.04.1952 - II ZR 301/51 (https://dejure.org/1952,1238)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1952 - II ZR 301/51 (https://dejure.org/1952,1238)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1952 - II ZR 301/51 (https://dejure.org/1952,1238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1952, 223
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 21.12.1933 - VI 196/33

    1. Wie unterscheiden sich der Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB. und der des § 826

    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - II ZR 301/51
    Es grenzt diese Verschuldensform im Einklang mit der Rechtsprechung (vgl. RGZ 143, 48 [51]) rechtlich zutreffend dahin ab, daß sie einmal das Bewußtsein des Täters erfordert, sein Verhalten werde den schädlichen Erfolg haben, und sodann seinen Willen, trotzdem das Verhalten zu betätigen.
  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Hierin liegt eine Tatsachenfeststellung, die in der Revisionsinstanz nicht nachgeprüft werden kann (BGH VersR 1952, 223), Der von der Revision angeführte Umstand, daß der Kläger beim Befahren der Kurve auf die linke Straßenseite geriet, ist hierbei ohne Bedeutung; denn die Tatsache seines verkehrswidrigen Verhaltens läßt noch keinen Schluß auf seinen bedingten Vorsatz zu.
  • BGH, 08.10.1985 - VI ZR 138/84

    Voraussetzungen des gesetzlichen Übergangs von Ansprüchen gegen den in häuslicher

    Das Berufungsgericht, das entgegen dem Schwurgericht und dem Landgericht, das sich die strafgerichtlichen Feststellungen zu eigen gemacht hat, zu einer abweichenden Würdigung der inneren Einstellung des Beklagten gelangt, hätte unter den dargelegten Umständen seine Überzeugung eingehender begründen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1983 - IVa ZR 130/81 - VersR 1983, 477; s.a. Urteil vom 30. April 1952 - II ZR 301/51 - VersR 1952, 223).
  • BGH, 29.11.1972 - IV ZR 162/71

    Übernahme von Dachschäden aus einer Haftpflichtversicherung - Anforderungen für

    - Dem ist zuzustimmen (vgl. BGHZ 7, 311; BGH VersR 1952, 223 und 387; 1964, 916; Johannsen bei Brück/Möller, VVG 8. Aufl. IV G 223; Wussow, AHB 6. Aufl. § 4 Anm. 78).
  • BGH, 27.10.1954 - VI ZR 132/53

    Rechtsmittel

    Es sieht die Merkmale dieser Verschuldensform im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung zutreffend als gegeben an, wenn der Täter in dem Bewusstsein handelt, durch seine Handlung könne einem Dritten ein Schaden erwachsen, und wenn er weiterhin den als möglich vorgestellten Schadenseintritt in Kauf nimmt, also mit ihm einverstanden ist (BGHZ 7, 311 [313] und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. April 1952 - II ZR 301/51 - VersR 1952, 223).
  • BGH, 09.06.1958 - II ZR 46/57

    Rechtsmittel

    Die Revision kann sich auch nicht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 1952 (VersR 1952, 223) stützen.
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